Hausordnung, Fassung V1

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Werkstatt. Sie gilt für alle Mieterinnen und Mieter und für alle, die die Werkstatt nutzen. Sie ergänzt den Mietvertrag, die Mietbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); widerspricht sie diesen, gehen sie vor. Eine neue Fassung erscheint unter einer neuen Adresse; diese Seite bleibt unverändert abrufbar.

1. Zutritt

  • Der Türcode ist persönlich und wird nicht weitergegeben (AGB Ziffer 4.6). Fremden Personen wird nicht geöffnet.
  • Wer Besuch mitbringt, ist für ihn verantwortlich. Besuch arbeitet nicht selbständig an Maschinen.
  • Wer geht, räumt seinen Platz auf, schaltet die benutzten Maschinen aus und schliesst die Fenster, die er geöffnet hat.
  • Wer als Letzte oder Letzter geht, kontrolliert zusätzlich: alle Maschinen, Absaugung und Kompressor aus, Fenster und Türen zu, Licht aus.

2. Buchen und Belegung

  • Wer nicht Mieterin oder Mieter ist, nutzt die Werkstatt nur mit vorgängiger Buchung (AGB Ziffer 3).
  • Mieterinnen und Mieter müssen nicht buchen. Wer eine Maschine oder einen Raum sicher haben will, reserviert im Mieterbereich.
  • Eine gebuchte Maschine oder ein gebuchter Raum hat Vorrang. Kurse, Sperrzeiten und Abwesenheiten der Buitig gehen vor (Mietbedingungen Ziffer 1.3).
  • Betreutes Werken gibt es nur zu den Öffnungszeiten.

3. Sicherheit

  • Es gelten die Pflichten nach AGB Ziffer 5: Bedienungsanleitungen, Schutzausrüstung, Schutzvorrichtungen nicht entfernen, keine Arbeit unter Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten, Brandkontrolle nach Schweiss-, Trenn- und Schleifarbeiten.
  • Maschinen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial nur mit Freigabe (Mietvertrag Ziffer 4.1). Die eigenen Freigaben stehen im Mieterbereich. Die Hebebühne bedient nur die Buitig.
  • Allein arbeiten ist erlaubt (AGB Ziffer 5.1): Mobiltelefon am Körper, Standort von Notfallblatt, Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher kennen. Das Notfallblatt hängt aus und liegt im Mieterbereich.
  • Fluchtwege, Türen, Feuerlöscher und Stromverteiler bleiben frei.

4. Ordnung und Reinigung

  • Den Arbeitsplatz nach jeder Nutzung gereinigt und die Maschinen im übergebenen Zustand hinterlassen (Mietbedingungen Ziffer 3.1).
  • Werkzeug zurück an seinen Platz. Späne und Staub absaugen, nicht wegblasen.
  • Kaffeeecke und Toiletten so verlassen, wie man sie antreffen möchte.

5. Abfall

  • Abfall wird getrennt, wo möglich, in die gekennzeichneten Behälter. Grössere Mengen oder schwere Abfälle entsorgt jede und jeder selbst.
  • Öle, Lacke, Lösungsmittel, Batterien und Spraydosen entsorgt jede und jeder selbst und fachgerecht — nie in den Kehricht und nie in den Abfluss.
  • Mit Öl, Lack oder Lösungsmittel getränkte Lappen können sich selbst entzünden: ausgebreitet im Freien trocknen lassen oder in einem geschlossenen Metallbehälter aufbewahren.
  • Keramik: Ton- und Glasurwasser nur über das Absetzbecken, nicht direkt in den Abfluss. Unbehandelter Ton und gebrannte Stücke gehören in den Inertstoff-Behälter.
  • Wo man selbst entsorgen kann, steht im Mieterbereich.

6. Lagerung

  • Gelagert wird nur im inbegriffenen Regal bzw. in der Box oder auf einer vereinbarten Zusatzfläche, beschriftet mit Namen. Mehr Platz gibt es über «Zusatzfläche vereinbaren» im Mieterbereich.
  • Gänge und Arbeitsflächen anderer bleiben frei.
  • Brennbare Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Verdünner, Lösungsmittel) werden nicht in der Werkstatt gelagert. Für die Arbeit nur die benötigte Menge in geeigneten, verschlossenen Gebinden mitbringen und danach wieder mitnehmen.
  • Gelagert wird auf eigenes Risiko (Mietbedingungen Ziffer 5.3).

7. Lärm, Staub und Gerüche

  • Die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten gelten (AGB Ziffer 5, Lärmemissionen). Ausserhalb davon keine lauten Arbeiten.
  • Staubende Arbeiten nur mit Absaugung, Lackieren nur an der Lackierwand.
  • Rücksicht auf andere Nutzende: laute oder staubende Arbeiten kurz absprechen.

8. Material und kostenpflichtige Maschinen

  • Verbrauchsmaterial der Buitig wird nach Verbrauch verrechnet (AGB Ziffer 6).
  • Kostenpflichtige Maschinen nach der Nutzung bezahlen, am liebsten mit TWINT, sonst bar (Mietbedingungen Ziffer 1.3).

9. Schäden und Mängel

  • Schäden, Störungen, Unfälle und Beinaheunfälle sofort melden: im Mieterbereich unter «Melden» oder bei Andreas Gasser, 079 519 45 44.
  • Eine defekte Maschine nicht weiter benutzen und mit einem Zettel kennzeichnen.

10. Parkieren

  • Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Besucherparkplätzen und nur, solange man die Werkstatt benutzt.

Fassung V1 · https://buitig.ch/vertrag/hausordnung-v1/