AGB
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner ist Gasser Buitig, Inhaber Andreas Gasser, Pilatusstrasse 10, 6060 Sarnen (nachfolgend «Buitig»).
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Werkstätten und Einrichtungen der Buitig sowie für Arbeiten, die die Buitig im Auftrag ausführt. Für Dauermietverhältnisse gilt vorrangig der schriftliche Mietvertrag.
2. Leistungen
Die Buitig erbringt vier voneinander zu unterscheidende Leistungen:
- a) Dauermiete eines Arbeitsplatzes oder einer Fläche — Miete, geregelt im Mietvertrag
- b) Selbständige Nutzung von Werkstatt und Maschinen auf Zeit — Miete
- c) Nutzung unter Anleitung durch die Buitig — Auftrag
- d) Auftragsarbeit, ausgeführt durch die Buitig — Werkvertrag
Welche Leistung vereinbart ist, ergibt sich aus der Buchung. Im Zweifel gilt die Nutzung als begleitet.
3. Zustandekommen des Vertrags
Buchungen erfolgen über das Buchungssystem auf buitig.ch, telefonisch oder per E-Mail. Eine Onlinebuchung ist eine Anfrage. Der Eingang wird automatisch bestätigt; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Buitig zustande, die in der Regel innert eines Arbeitstags erfolgt.
Die Buitig kann eine Buchung ablehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 4 nicht erfüllt sind.
4. Zutritt, Mindestalter und Maschinenfreigabe
4.1 Für die selbständige Nutzung von Maschinen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ausnahmen gibt es nicht.
4.1a Minderjährige können Leistungen der Buitig unter Anleitung nutzen (Leistung c). Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten; diese haften solidarisch für Verpflichtungen aus dem Vertrag.
4.2 Maschinen und Einrichtungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial — insbesondere Schweissanlagen, Drechselbank, Kreissäge, Metallbearbeitungsmaschinen — dürfen selbständig nur nutzen, wer
- einen entsprechenden Kurs bei der Buitig oder bei fzo.ch besucht hat, oder
- über nachgewiesene Erfahrung an der betreffenden Maschine verfügt und von der Buitig eingewiesen wurde.
Die Freigabe wird pro Person und pro Maschine erteilt und dokumentiert. Sie kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden.
4.2a Die Hebebühne wird ausschliesslich durch die Buitig bedient. Für sie wird keine Freigabe zur selbständigen Nutzung erteilt.
4.3 Wer keine Freigabe hat, kann sein Vorhaben unter Anleitung ausführen (Leistung c) oder als Auftragsarbeit vergeben (Leistung d).
4.4 Die Buitig ist nicht verpflichtet, eine Freigabe zu erteilen. Die Beurteilung liegt bei der Buitig.
4.5 Ob die eigene Fähigkeit zur Benutzung einer Maschine ausreicht, beurteilen die Nutzenden selbst.
4.6 Ausgehändigte Zutrittsmittel (Schlüssel, PIN-Code und Ähnliches) sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Nach Vertragsende sind sie zurückzugeben.
5. Pflichten der Nutzenden
Wer die Werkstatt nutzt, verpflichtet sich:
- die Bedienungsanleitungen der Maschinen einzuhalten;
- die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen;
- Schutzvorrichtungen an Maschinen nicht zu entfernen, zu überbrücken oder ausser Funktion zu setzen;
- Maschinen nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten zu bedienen;
- den Arbeitsplatz gereinigt und die Maschinen im übergebenen Zustand zu hinterlassen;
- nach Schweiss-, Trenn- und Schleifarbeiten den Arbeitsbereich vor dem Verlassen auf Glut- und Brandnester zu kontrollieren und den Bereich frühestens 30 Minuten nach Abschluss der Arbeiten unbeaufsichtigt zu lassen;
- Schäden, Störungen, Unfälle und Beinaheunfälle der Buitig unverzüglich zu melden, auch wenn kein Schaden sichtbar ist;
- eigene Geräte und Werkzeuge nur mit Zustimmung der Buitig zu verwenden.
Wer gegen diese Pflichten verstösst, kann von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Bei Gefährdung anderer Nutzender kann die Buitig zudem die Verwendung eigener Geräte und Werkzeuge untersagen.
Lärmemissionen. Die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten sind einzuhalten. Ausserhalb dieser Zeiten sind Lärmemissionen auf ein zumutbares Mass zu reduzieren oder ganz zu vermeiden; auch innerhalb der zulässigen Zeiten gilt gegenüber der Nachbarschaft ein zumutbares Niveau.
5.1 Alleinarbeit. Die selbständige Nutzung ist auch zulässig, wenn keine weitere Person anwesend ist. Wer allein arbeitet, beurteilt vorgängig selbst, ob die geplante Arbeit ohne anwesende Zweitperson verantwortbar ist, und verzichtet im Zweifel darauf. Wer allein arbeitet, hält ein betriebsbereites Mobiltelefon am Körper bereit und kennt den Standort von Notfallblatt, Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher.
Die Videoüberwachung dient der Aufklärung nach einem Vorfall. Sie wird nicht laufend beobachtet und stellt keine Notfallüberwachung dar.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die auf buitig.ch veröffentlichten Ansätze. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die Buitig ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise sind Endpreise.
Die Zahlung erfolgt nach der Nutzung vor Ort in bar oder mit TWINT. Wird ausnahmsweise Rechnung vereinbart, ist diese innert 30 Tagen zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich die zahlungspflichtige Person ohne weitere Mahnung in Verzug.
Material, das die Buitig zur Verfügung stellt, wird nach Verbrauch verrechnet.
Vorauszahlung. Auf Kundenwunsch bestelltes Material oder Werkzeug ist im Voraus zu bezahlen. Bei allen anderen Leistungen liegt eine Vorauszahlung im Ermessen der Buitig.
Forderungen und Schulden aus dem Nutzungsverhältnis können verrechnet werden.
Unterbrüche bei Miete auf Zeit. Kurze Unterhalts- und Einstellarbeiten von weniger als fünf Minuten kann die Buitig während einer laufenden Nutzung ausführen. Dauert ein Unterbruch länger, wird die verrechnete Zeit um die Dauer des Unterbruchs gekürzt. Für Dauermietverhältnisse gilt stattdessen der Mietvertrag.
Schutzausrüstung. Die notwendige persönliche Schutzausrüstung wird von der Buitig zur Verfügung gestellt und ist im Nutzungspreis enthalten. Ihre Verwendung ist obligatorisch. Mängel an der Schutzausrüstung sind vor Gebrauch zu melden; defekte Ausrüstung darf nicht verwendet werden. Eigene Schutzausrüstung darf verwendet werden, sofern sie den geltenden Normen entspricht.
Betriebsmittel und Verbrauchsmaterial. Betriebsmittel, die fest zur Maschine gehören — insbesondere Schweissdraht und Schutzgas —, stellt die Buitig; sie sind im Nutzungspreis enthalten. Übriges Verbrauchsmaterial wird nach Absprache entweder von der Buitig gestellt und nach Verbrauch verrechnet oder von den Nutzenden mitgebracht.
Mitgebrachtes Material. Die Buitig kann mitgebrachtes Material zurückweisen, wenn dessen Bearbeitung ein Sicherheitsrisiko darstellt oder die Einrichtungen beschädigen könnte. Verzinkte, beschichtete, lackierte oder ölhaltige Werkstoffe dürfen nur nach vorgängiger Absprache bearbeitet werden; beim Erhitzen können gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen.
7. Absage und Nichterscheinen
Gebuchte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden im Voraus gebucht, kann er innert einer Stunde nach der Bestätigung kostenlos abgesagt werden, längstens jedoch bis zum vereinbarten Beginn.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die gebuchte Zeit verrechnet. Die Buitig kann im Einzelfall darauf verzichten; daraus entsteht kein Anspruch für künftige Fälle.
Muss die Buitig einen Termin absagen, etwa wegen eines Maschinendefekts, wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Haftung
8.1 Zustand der Einrichtungen. Die Buitig hält Räume und Maschinen in betriebssicherem Zustand und lässt die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen.
8.2 Selbständige Nutzung. Wer selbständig arbeitet, tut dies in eigener Verantwortung. Die Buitig haftet nicht für Schäden am Werkstück, am mitgebrachten Material oder an mitgebrachten Werkzeugen.
8.3 Nutzung unter Anleitung und Auftragsarbeiten. Die Buitig haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Grenzen der Haftungsbeschränkung. Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder absichtlichem Verhalten kann nicht wegbedungen werden und wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
8.5 Haftung der Nutzenden. Wer Einrichtungen, Maschinen oder Werkzeuge beschädigt, haftet für den Schaden. An den zur Verfügung gestellten Werkzeugen ist Sorge zu tragen. Normale Abnutzung geht zulasten der Buitig; übermässige Abnutzung, etwa durch unsachgemässen Gebrauch, kann den Nutzenden verrechnet werden.
8.6 Versicherung. Die Nutzenden sind für ihren eigenen Versicherungsschutz verantwortlich, insbesondere für Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Die Buitig schuldet keine Versicherungsdeckung für die Nutzenden.
8.7 Mitgebrachte Geräte und Werkzeuge. Für mitgebrachte private Geräte und Werkzeuge wird nicht gehaftet; ihre Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
8.8 Lagerung. Für gelagerte oder deponierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, unabhängig von der Ursache. Die Lagerung erfolgt auf eigenes Risiko.
9. Auftragsarbeiten
Führt die Buitig eine Arbeit im Auftrag aus, gilt zusätzlich:
- Der Umfang wird vorgängig vereinbart. Angaben zu Aufwand und Kosten sind Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wird.
- Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert die Buitig vor der Weiterarbeit.
- Das Werk ist bei Übergabe zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innert 7 Tagen nach Entdeckung zu melden.
- Bei einem berechtigten Mangel bessert die Buitig nach. Gelingt die Nachbesserung nicht, kann der Preis gemindert werden.
- Nicht abgeholte Werkstücke werden nach schriftlicher Mahnung und Ablauf von drei Monaten kostenpflichtig entsorgt.
10. Kurse
Kurse werden in Zusammenarbeit mit fzo.ch durchgeführt. Anmeldung, Preise, Annullationsbedingungen und Rechnungsstellung richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen von fzo.ch. Während des Kurses in den Räumen der Buitig gelten Ziffer 5 und Ziffer 8 dieser Bedingungen.
11. Shop
11.1 Sortiment und Bestellung. Die Buitig verkauft Gutscheine sowie Eigenprodukte aus der eigenen Werkstatt in Keramik, Holz und Metall. Bestellungen erfolgen per E-Mail, telefonisch oder vor Ort. Eine Bestellung über die Website ist eine Anfrage; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Buitig zustande. Ziffer 3 gilt sinngemäss. Die Eigenprodukte sind Einzelstücke und werden nicht auf Vorrat gehalten; ein angefragtes Stück kann zwischenzeitlich verkauft sein.
Wird ein Stück auf Bestellung angefertigt, liegt eine Auftragsarbeit vor; dafür gilt Ziffer 9.
11.2 Preise und Zahlung. Es gelten die veröffentlichten Preise; Ziffer 6 gilt sinngemäss. Bei Abholung wird bar oder mit TWINT bezahlt. Bei Versand ist der Gesamtbetrag einschliesslich Versandkosten im Voraus zu bezahlen.
11.3 Übergabe und Versand. Die Ware wird in der Regel in Sarnen abgeholt. Der Abholtermin wird vereinbart. Nicht abgeholte Ware wird nach schriftlicher Mahnung und Ablauf von drei Monaten anderweitig verwertet.
Auf Wunsch versendet die Buitig innerhalb der Schweiz. Verpackung und Porto werden zusätzlich verrechnet. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Bruchempfindliche Stücke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch versendet. Die Gefahr geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen über. Transportschäden und ausgebliebene Sendungen sind innert 7 Tagen zu melden; die Buitig macht den Schaden beim Transportunternehmen geltend.
11.4 Gutscheine. Gutscheine lauten auf einen Betrag oder auf eine bestimmte Leistung und sind übertragbar. Sie sind zwei Jahre ab Ausstellung gültig. Sie werden nicht in bar ausbezahlt; ein Restguthaben bleibt auf dem Gutschein bestehen. Verlorene Gutscheine werden nur ersetzt, wenn die Gutscheinnummer bekannt ist. Gutscheine können auch für Kurse eingelöst werden, die über fzo.ch abgerechnet werden; die Einlösung erfolgt in diesem Fall über die Buitig und wird vor der Anmeldung abgesprochen.
11.5 Mängel und Rückgabe. Die Ware ist bei Übergabe zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innert 7 Tagen nach Entdeckung zu melden. Bei einem berechtigten Mangel wird Ersatz geliefert, nachgebessert oder der Preis erstattet.
Eigenprodukte sind handgefertigt. Abweichungen in Farbe, Mass, Form und Oberfläche gegenüber Abbildungen oder früheren Stücken sind der Fertigungsart eigen und stellen keinen Mangel dar.
Ein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht nicht. Die Buitig kann ungebrauchte und unbeschädigte Ware innert 14 Tagen gegen einen Gutschein zurücknehmen; ausgenommen sind Sonderanfertigungen und personalisierte Stücke. Daraus entsteht kein Anspruch für künftige Fälle.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf buitig.ch. Die Räumlichkeiten sind teilweise videoüberwacht; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Hinweisschildern vor Ort.
13. Änderungen
Die Buitig kann diese Bedingungen ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die bei der Buchung veröffentlichte Fassung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sarnen, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
15. Geistiges Eigentum
Das Recht an Ideen und Projekten liegt ausschliesslich bei deren Urheberin oder Urheber. Die Interessen anderer Nutzender sind zu wahren.
Die Geheimhaltung von Ideen und Projekten ist Sache der Nutzenden. Die Buitig haftet nicht für eine Veruntreuung durch Dritte.
Fassung vom 06.09.2026 · Version 7